Arbeitszeugnis - Öffentliche Seminare / Seminare für Einzelpersonen (Region Ostschweiz):
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Fragen und Antworten
Was beinhaltet ein Kurs zum Thema Arbeitszeugnis schreiben?
- Theoretische und rechtliche Grundlagen rund ums Arbeitszeugnis schreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Einführung in die verschiedenen Zeugnisarten
- Optimale Gestaltung und korrekter, systematischer Aufbau
- Positive und negative Inhalte richtig aufsetzen
- Beschreibung der Leistung und des Verhaltens
- Passende und individuelle Formulierungen und Aussagen ohne widerrechtliche Arbeitszeugnis Codes
- Korrekte Auffassung und Interpretation von Arbeitszeugnissen
- Praktische Übungen
Worauf muss ich beim Arbeitszeugnis schreiben achten?
Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses muss wahr, vollständig, sprachlich korrekt und wohlwollend sein. So darf er für ein Arbeitnehmer bei seiner zukünftigen Stellensuche nicht hinderlich sein. Hierbei gibt es klare Regeln zu beachten, die unter anderem definieren, welche inhaltlichen Aspekte Pflicht sind. Ebenso wird festgehalten, welche (negativen) Inhalte in einem Arbeitszeugnis nicht zulässig sind. Je nach Angabe ist dabei vor allem das jeweilige Verhältnis ausschlaggebend. So dürften höchstpersönliche Punkte, wie zum Beispiel Krankheiten oder Behinderungen, nicht im Zeugnis stehen, allerdings nur insofern diese keinen entscheidenden Einfluss auf den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers haben und somit im berechtigten Interesse für den künftigen Arbeitgeber stehen würden. Auch längere Ausfälle, respektive Fehlzeiten werden grundsätzlich nicht erwähnt, sofern diese nicht mehr als die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.
Folgende Punkte dürfen im Arbeitszeugnis nicht stehen:
- Jeglich privates Verhalten, das ausserbetrieblich stattfindet: Persönliche Probleme, Ehestreitigkeiten, Parteimitgliedschaft, Vermögen, Sexualleben, Religionszugehörigkeit, Nebentätigkeit, Streikteilnahme, ehrenamtliche Tätigkeit, Engagements usw.
- Einmaliges Fehlverhalten, Abmahnungen
- Einmaliges Zuspätkommen
- Einmaliger Streit mit dem Arbeitgeber
- Einmaliger zeitweiser Leistungsabfall
- Einmalige Differenzen mit den Arbeitskollegen
- Verdacht auf Straftaten, respektive strafbare Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen
- Schwangerschaft und Elternzeit
Dagegen dürfen folgende Punkte beim Arbeitszeugnis schreiben im gegebenen Masse und sprachlicher Korrektheit durchaus erwähnt werden:
- Streitsüchtigkeit
- Missachtung der Anweisungen im wiederholten Fall
- Unsorgfältige Arbeitsweise im wiederholten Fall
- Unfähigkeit zur Teamarbeit
- Wiederholte Belästigung von Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen
- Trunkenheit am Arbeitsplatz im wiederholten Fall
- Delikte am Arbeitsplatz
Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitsnehmers entspricht. So können zum Beispiel Angaben zu Personalien oder die Berufsbezeichnung falsch sein, einzelne Aufgaben, Tätigkeiten oder Qualifikationen vergessen oder in einer fehlerhaften, respektive unvorteilhaften Formulierung festgehalten worden sein. Dann kann das Arbeitszeugnis angefochten werden.
In einem solchen Fall sollte am besten zuerst direkt auf den Vorgesetzten/die Vorgesetzte zugegangen und dort die jeweiligen Verbesserungswünsche, respektive persönlichen Anliegen und Einwände platziert werden. Sofern nicht allzu einschneidende Veränderungen vorgenommen werden möchten, werden diese in den meisten Fällen auch akzeptiert und das Arbeitszeugnis korrigiert und angepasst.
Hierbei ist meistens folgendes Vorgehen zu beobachten: Nach sorgfältigem Durchlesen ändert der Arbeitnehmer das Zeugnis, respektive einzelne Sätze und Passagen so ab, dass es seinen Vorstellungen entspricht. Bei allfälligen Unsicherheiten kann auch eine entsprechende Fachperson hinzugezogen werden. Anschliessend wird das Arbeitszeugnis wieder dem Arbeitgeber vorgelegt. Dieser kann nun entscheiden, ob und inwiefern er den Änderungswünschen des Arbeitnehmers nachkommen möchte. Es kann auch ein Kompromiss der Anliegen beider Seiten umgesetzt werden.
Sollte der Vorgesetzte/die Vorgesetze keinerlei Änderungen vornehmen wollen und der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, kann dieser einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Sollte auch dies keinerlei Wirkung haben, hat der Arbeitnehmer in einem weiteren Schritt den Anspruch darauf das Arbeitszeugnis anzufechten und auf dem Rechtsweg bei Gericht einzuklagen. Dies ist jedoch immer mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, sodass ein solches Vorgehen wenn möglich vermieden werden sollte.
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitszeugnis oder Arbeitsbestätigung?
Beim Arbeitszeugnis schreiben müssen vielerlei Dinge beachtet werden, unter anderem der Typ des Zeugnisses, wie beispielsweise ein Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis, Abschlusszeugnis usw. Grundsätzlich wird zwischen einem Arbeitszeugnis, also qualifizierten Arbeitszeugnis, respektive Vollzeugnis und einer Arbeitsbestätigung, einem sogenannten einfachen Arbeitszeugnis unterschieden.
Einfach erklärt handelt es sich bei einer Arbeitsbestätigung um eine Art Tätigkeits- und Anstellungsnachweis. Es muss ausschliesslich die Art des Arbeitsverhältnisses, die Funktion, Aufgaben und Personalien des Arbeitnehmers, sowie die Dauer der Anstellung aufführen.
Nicht selten wird davon ausgegangen, dass ein einfaches Arbeitszeugnis etwas Schlechteres, ja sogar Negatives sei im Vergleich zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Hierzu besteht grundsätzlich kein Grund zur Sorge.
So ist es einfach üblich bei einer kürzeren oder temporären Anstellungsdauer und Arbeitseinsatz eine Arbeitsbestätigung anstelle eines Vollzeugnisses auszustellen. So müsste in einem Arbeitszeugnis unter anderem zusätzlich auf die Leistung, Qualifikation und das Verhalten, respektive die soziale Kompetenz des Arbeitnehmers Bezug genommen werden. Diese wahr, korrekt, vollständig und wohlwollend wiederzugeben, obwohl man den Arbeitnehmer nur über eine kurze oder unregelmässige Zeitspanne hinweg kennenlernen konnte gestaltet sich schwierig und wenig realistisch.
Wird auch bei einer längeren Anstellungsdauer eine Arbeitsbestätigung ausgestellt, kann dies jedoch durchaus auf grössere Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinweisen und womit wohl ein negatives Arbeitszeugnis vermieden werden wollte.
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