Selbsttest: Ist der Lehrgang «Kunsttherapeutin/Kunsttherapeut mit eidg. Diplom (HFP)» der richtige für mich?

Eine Kunsttherapeutin hält Pinsel und eine Malpalette in der Hand und lächelt in die Kamera.
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Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin: Wie sieht der Berufsalltag aus?

Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen begleiten und unterstützen Menschen in Krankheits- und Krisenfällen oder in psychologischen Problemsituationen mit künstlerischen Mitteln.

Mit Tanz und Bewegung, Sprache und Schauspiel, bildnerischem Gestalten, Malen oder Musik oder mit einer Kombination dieser Kunstrichtungen aktivieren sie die Ressourcen und Selbstheilungskräfte ihrer Klienten und Klientinnen, fördern deren Wahrnehmung ihrer Körper und Fähigkeiten und regen Veränderungsprozesse an. In der Kunsttherapie sollen Klientinnen und Klienten ihre Selbstwirksamkeit erleben und sich im Genesungsprozess und bei Veränderungen trotz allfälliger Beeinträchtigungen unterstützt fühlen.

So können Kunsttherapeutinnen ihren Klienten Lösungswege in schwierigen Situationen vermitteln und deren Lebensqualität verbessern helfen. Die Klientinnen kommen aus eigenem Antrieb oder auf ärztliche Verordnung in die Kunsttherapie.

Kunsttherapeuten und -therapeutinnen arbeiten selbständig in einer eigenen Praxis, einer Gemeinschaftspraxis oder in Anstellung als Teil eines interdisziplinären Teams in Rehabilitationszentren, Altersheimen, sozialen oder pädagogischen Einrichtungen usw.

Zu ihren Aufgaben gehören neben der kunsttherapeutischen Behandlung das Planen und Dokumentieren jedes Therapieverlaufs und das Schreiben von Berichten. Dazu kommt bei Anstellung in sozialen, pädagogischen oder Gesundheitseinrichtungen die interprofessionellen Teamarbeit oder im Fall selbständiger Berufsausübung die Administration, wie Terminplanung. Krankenkassenabrechnungen usw.

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten deinen Vorstellungen? Möchtest du als Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin tätig werden?

An wen richtet sich der Lehrgang «Kunsttherapeut/in (HFP)»? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Zielgruppe

  • Berufsleute aus dem Gesundheitswesen, Sozialwesen oder aus der Pädagogik, die ihre künstlerische Begabung für therapeutische Zwecke einsetzen wollen
  • Künstlerisch tätige Personen, die ihre Kunstrichtung therapeutisch einsetzen wollen

Persönliche Voraussetzungen

  • künstlerische Begabung
  • Interesse an psychologischen Fragen
  • Freude daran, Menschen in Krisensituationen und in ihrer ersönlichen Entwicklung zu begleiten 
  • psychische Belastbarkeit und Reflexionsvermögen
  • hohe Sozial- und Beziehungskompetenz

Frage 2:

Gehörst du zu einer der Zielgruppen und verfügst du über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung in Kunsttherapie

Für die Ausbildung zur eidg. dipl. Kunsttherapeutin / zum eidg. dipl. Kunsttherapeuten hat die OdA Artecura (die Trägerschaft der höheren Fachprüfung Kunsttherapie) generelle Zulassungsbedingungen festgelegt. Für die definitive Zulassung zur Ausbildung brauchst du:

  • einen Abschluss auf Tertiärstufe (Diplom Höhere Fachschule, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Bachelor oder Master FH/Uni) im Gesundheitswesen, in Pädagogik, Kunst oder im Sozialwesen

oder 

  • einen Abschluss der Sekundarstufe II (EFZ, Maturität, Mittelschulabschluss) und den Nachweis, dass du zu therapeutischer Arbeit geeignet bist. Diesen Nachweis kannst du zu Beginn der Ausbildung erbringen. Er erfolgt in Form «Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf» (GVB) der OdA ARTECURA, eines bewerteten, mind. 3-monatigen Praktikums im Umfang von mind. 50 %. Die GVB muss im ersten Drittel von Modul 4 («Kunsttherapie») absolviert werden.

und

  • (spätestens bis vor der höheren Fachprüfung) zwei Jahre Berufserfahrung (zu mindestens 50%) im Gesundheitswesen oder in der Pädagogik, Kunst oder im Sozialwesen

Frage 3:

Erfüllst du die Voraussetzungen für die Zulassung?

Aufbau des Lehrgangs, Fachrichtungen, Lernstoff und Inhalte

Die Ausbildung in Kunsttherapie kann in fünf künstlerischen Richtungen absolviert werden:

  • Bewegungs- und Tanztherapie
  • Drama- und Sprachtherapie
  • Gestaltungs- und Maltherapie
  • Intermediale Therapie (d.h. verschiedene Kunstrichtungen kombiniert)
  • Musiktherapie

Die Ausbildung erfolgt in drei Stufen:

  • Stufe 1: einschlägiger tertiärer Vorberuf (oder Abschluss auf Sekundärstufe II und bestandene GVB)
  • Stufe 2: modulare Ausbildung bis zum befristet gültigen Zertifikat Kunsttherapie
  • Stufe 3: Sammeln kunsttherapeutischer Berufserfahrung und Fallsupervision, dann höhere Fachprüfung zum eidg. Diplom

Die Ausbildung auf Stufe 2 besteht aus 7 Modulen (die alle mit einer Prüfung abschliessen; bei bestandener Prüfung erhältst du das entsprechende Modulzertifikat):

  • Modul 1: Fachgrundlagen I (Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Störungen und Krankheitsbilder in ihren Grundzügen, Psychosomatik, Hygiene, Pharmakologie, Psychologie und Psychopathologie I, Notfälle)
  • Modul 2: Fachgrundlagen II (Psychologie, Psychopathologie II, Kommunikations-, Lern-, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, pädagogische Grundhaltungen und Konzepte, Normen und Werte in der Erziehung, Biographie, Gruppenarbeit, Salutogenese und Psychohygiene)
  • Modul 3: Künstlerische Fähigkeiten (fachrichtungs- und methodenspezifisch)
  • Modul 4: Kunsttherapie (Berufsethik, weitere Methoden, Online-Therapie, kunsttherapeutische Befunderhebung
  • Modul 5: Praktikum
  • Modul 6: Fallstudie
  • Modul 7: Berufsrolle (Kommunikation, Organisation und Betriebsführung, Gesundheitswesen

Auf Stufe 3 sammelst du mit selbständig durchgeführten Behandlungen die für die Zulassung zur höheren Fachprüfung verlangte Berufserfahrung. Dabei musst du mindestens 20 Stunden unter Supervision behandeln (die sog. Fallsupervision). Dann kannst du die höhere Fachprüfung antreten.

Frage 4:

Interessieren dich diese Inhalte, möchtest du Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten

  • Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Fachrichtung und Anbieter etwa CHF 30'000–42'000.
  • Als weitere Kosten für Lehrtherapie, Supervisionsstunden und die eidg. Prüfung fallen bis etwa CHF 10'000 an.
  • Manche Anbieter stellen je nach Fachrichtungen zusätzliche Kosten für Material, Lehrmittel, interne Prüfungen und Diplome in Rechnung.
  • Bei einigen Anbietern findet die Ausbildung teilweise in Seminarhotels statt. Pro Seminartag fallen zusätzlich entsprechende Kosten für Unterkunft und Verpflegung an.

Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge erhalten deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung vom Bund auf Antrag bis zu 50 % der bezahlten Kurskosten, maximal jedoch CHF 10'500, zurück.

Frage 5:

Bist du in der Lage, für die Lehrgangskosten und die zusätzlichen Kosten aufzukommen?

Dauer und Aufwand

Die Ausbildung zum Kunsttherapeuten bzw. zur Kunsttherapeutin (Stufe 2) ist berufsbegleitend und modular. Beim Absolvieren der Module müssen gewisse zeitliche Abfolgen berücksichtigt werden. Die Ausbildung ist auf drei bis vier Jahre angelegt – zeitlich besteht allerdings Spielraum.

Der Lernaufwand für die 7 Module beträgt insgesamt 2'930 Stunden, davon 1'150 Präsenzunterricht, 250 Stunden angeleitetes Praktikum und 1'530 Selbstlernzeit*. Auf eine Ausbildungszeit von 4 Jahren gerechnet (4 Jahre zu 48 Lernwochen und je 4 Ferienwochen) bedeutet dies gut 15 Stunden Lernaufwand pro Woche. Daneben musst du 20 Stunden für die Lerntherapie einrechnen.

Die Unterrichtstage sind häufig als Blockseminare (z.B. Do–Sa) gestaltet oder finden in Randzeiten und am Wochenende statt. Präsenzveranstaltungen können teilweise auch in Form von betreutem E-Learning abgehalten werden.

Vom Ende der Ausbildung bis zur höheren Fachprüfung (Stufe 3) solltest du mit etwa zwei Jahren rechnen (in denen du mind. 20 Supervisionsstunden sammeln musst). Auch hier kannst du dir, wenn du willst, mehr Zeit lassen. Da die Modulzertifikate nach fünf Jahren ihre Gültigkeit verlieren, solltest du die höhere Fachprüfung aber innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Module absolvieren.

* Diese Angaben stammen aus der Wegleitung zur höheren Fachprüfung Kunsttherapie. Die angegebene Selbstlernzeit ist ein Richtwert. Wie viel Selbstlernzeit du tatsächlich brauchst, hängt von persönlichen Faktoren wie deinem Vorwissen und Lernstil ab.

Frage 6:

Kannst du die Zeit für die Ausbildung aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Wenn du alle 7 Modulzertifikate erhalten hast, erteilt dir deine Schule in Zusammenarbeit mit der OdA Artecura das «Zertifikat Kunsttherapie» sowie die «Bestätigung Modulabschlüsse zum Erlangen kunsttherapeutischer Berufspraxis im Rahmen der Zulassung zur HFP-Kunsttherapie der OdA Artecura». Beide Dokumente sind fünf Jahre gültig und erleichtern dir den Berufseinstieg und das Sammeln von Berufserfahrung für die höhere Fachprüfung (Ausweis gegenüber Arbeitgebern, Möglichkeit zur Registrierung bei EMR usw.).

Für die Zulassung zur höheren Fachprüfung in Kunsttherapie brauchst du:

  • Abschluss auf Tertiärstufe (Diplom Höhere Fachschule, eidg. Fachausweis, eidg. Diplom, Bachelor oder Master FH/Uni) im Gesundheitswesen, in Pädagogik, Kunst oder im Sozialwesen oder einen Abschluss der Sekundarstufe II (EFZ, Maturität, Mittelschulabschluss) und Nachweis der bestandenen GVB (Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf) der OdA Artecura
  • zwei Jahre Berufstätigkeit in mindestens 50 %-Pensum im Gesundheitswesen oder Sozialwesen oder in den Bereichen Kunst oder Pädagogik
  • Sprachkenntnisse (Deutsch oder Französisch) auf mindestens Niveau B2
  • die 7 geforderten Modulzertifikate oder Gleichwertigkeitsbestätigungen
  • eine Fallsupervision (Umfang mind. 20 Stunden) bei von der OdA Artecura anerkannten Supervisoren / Supervisorinnen

Die höhere Fachprüfung Kunsttherapie:
Die höhere Fachprüfung besteht aus 4 Teilen und dauert insgesamt 10 Stunden:

  • Präsentation und Fachgespräch zur vorgängig erstellten Diplomarbeit mündlich (1 Std.)
  • Fallbearbeitung schriftlich (6 Std.)
  • Behandlungsdemonstration praktisch (2 Std.)
  • Behandlungsdemonstration mündlich (1 Std.)

Abschluss, Berufstitel

Wer die höhere Fachprüfung besteht, ist berechtigt, den geschützten Titel der entsprechenden Fachrichtung zu führen:

Kunsttherapeut/in mit eidgenössischen Diplom
Fachrichtung

    • Bewegungs- und Tanztherapie
    • Drama- und Sprachtherapie
    • Gestaltungs- und Maltherapie
    • Intermediale Therapie
    • Musiktherapie

Frage 7:

Traust du dir zu, die Ausbildung bis zur Prüfung zu bewältigen?

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