Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung (BP) zum Medizinischen Masseur / zur Medizinischen Masseurin wird jedes Jahr durchgeführt, sofern nach der Ausschreibung mind. zehn Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Die Kandidierenden haben die Wahl, in welcher Sprache sie die Berufsprüfung ablegen möchten. Zur Auswahl stehen die drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 6 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die Abschlussprüfung für die Masseur Ausbildung besteht aus drei Prüfungsteilen:
Prüfungsteil A: Fakten- und Anwendungswissen (schriftlich, drei Stunden, Gewichtung 1)
In diesem Prüfungsteil werden die Kandidaten und Kandidatinnen auf ihr Wissen in den Bereichen berufsspezifische Grundlagen und spezifische therapeutische Kenntnisse geprüft. Dafür werden verschiedene Fragetypen angewendet: Multiple-Choice, Einfachauswahl (Single-Choice), KPRIM, Kausale Verknüpfung und Zuordnung.
Prüfungsteil B: Massage und physikalische Therapieformen (praktisch, 4 Stunden, Gewichtung 2)
Die Kandidierenden absolvieren hier eine OSCE-Prüfung. Das heisst eine objektive, strukturierte, klinische und praktische Kompetenzprüfung.
Die OSCE-Prüfung besteht aus einem Parcours von minimal fünf Posten, welche sich in verschiedene Arten gliedern (z.B. Prozedur-, Analyse- oder Simulations-Posten). Jeder Posten beinhaltet eine spezifische Aufgabe, die von den Kandidaten/-innen gelöst werden müssen – unter der Verwendung ihrer fachlichen und professionellen Kompetenz.
Prüfungsteil C: Fallbericht, Präsentation und Fachgespräch (schriftlich (vorgängig), mündlich, 1 Stunde, Gewichtung 1)
Im Voraus verfassen die Kandidatinnen und Kandidaten eigenständig einen Patientenbericht. Darin dokumentieren und analysieren die Kandidierenden eine praktische Tätigkeit als Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin. Sie setzen sich mit der Theorie auseinander und zeigen den klinischen Denkprozess nachvollziehbar auf. Hierbei richten sie sich nach den formalen Vorgaben für Umfang, Inhalt, Aufbau/Struktur, Quellenangaben etc.
Im mündlichen Prüfungsteil berichten die Kandidaten sowohl über die negativen, als auch positiven Aspekte oder Erkenntnisse aus ihrem Fallbericht und dessen Erstellung. Anschliessend wird in das Fachgespräch mit den Experten/-innen eingestiegen, wo sich die Kandidatinnen den Expertenfragen u.a. zur Befunderhebung und Massnahmenkonzept des betreffenden Falls stellen.
Diplom und Titel
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Medizinischer Masseur mit eidgenössischen Fachausweis / Medizinische Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch: «Masseur médical avec brevet fédéral / Masseuse médicale avec brevet fédéral»
Auf Italienisch: «Massaggiatore medicale con attestator professionale federale / Massaggiatrice medical con attestator professionale federale»
Auf Englisch: «Medical Masseur / Medical Masseuse, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Kein geschützter Titel, nur eine Empfehlung)