Selbsttest "Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin": Ist dieser Lehrgang für mich der richtige?

Ein Berater im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom erfragt die persönliche Lebenslage der Klientin, um die geeignete Vorgehensweise festzulegen.

Sind Sie an einer Ausbildung «Psychosozialer Berater» resp. «Psychosoziale Beraterin» interessiert? Möchten Sie sich vor der definitiven Entscheidung aber noch weiter informieren, ob dieser Lehrgang wirklich der richtige für Sie ist?

Dann sind Sie bei unserem Selbsttest genau richtig. 

In unserem Test erfahren Sie unter anderem, ob eine psychosoziale Tätigkeit als Beraterin / Berater im psychosozialen Bereich zu Ihnen passt und ob Sie mit einem Vorbereitungslehrgang zur Höheren Fachprüfung, also psychosoziale Beratung Ausbildung auf dem richtigen Weg sind.  

Profitieren Sie von weiterführenden Informationen, die auf die jeweiligen Antwortmöglichkeiten «Ja», «Teilweise», «Nein» abgestimmt sind. Das Resultat am Ende des Selbsttests zeigt Ihnen in Prozentangaben auf, wie gut der Lehrgang Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin zu Ihnen passt.  

Start

Wie sieht der Berufsalltag von Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom aus?

Psychosoziale Berater und Psychosoziale Beraterinnen sind mit ihrer Arbeit in unterschiedlichen Themenfeldern zu Hause: Im Konfliktbereich (z.B. Persönlichkeits-, Partnerschafts-, Erziehungs- und Schwangerschaftskonflikt), in der Beratung (z.B. Schülerberatung und Suchtberatung) oder in der Trauerarbeit. Aber auch Aspekte, wie beispielsweise der Wunsch nach Sinnfindung, mehr Lebensqualität oder Verbesserung der sozialen Integration, haben in einer psychosoziale-Beratung Platz. 

Mit ihren umfangreichen beraterischen Kompetenzen unterstützen Psychosoziale Berater Personen jeden Alters, die sich in belastenden Lebenssituationen, Krisen und Konflikten mit einem konkreten Problem an sie herantreten. Die Beratungen führen sie sowohl mit Einzelpersonen als auch mit Paaren, Familien oder Gruppen durch. 

Beraterinnen im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom arbeiten als Angestellte in Beratungsstellen, Spitälern, NGOs oder als selbständig Erwerbende in einer eigenen Praxis oder Praxisgemeinschaft. 

Zu Beginn eines Beratungsprozesses erfragen Psychosoziale Beraterinnen die persönliche Lebenslage der Klientin / des Klienten. Hier bauen sie dabei bereits ein Vertrauensverhältnis auf, was für eine wirksame Beratung von grosser Bedeutung ist. Sie analysieren das Problem und priorisieren die Problembereiche bzw. fokussieren sich auf das Hauptproblem. Anschliessend legen sie das Hauptziel sowie eine geeignete Vorgehensweise fest. Berater im psychosozialen Bereich erstellen dann mit ihrem wissenschaftlichen Fachwissen und individuellem Fachverstehen einen klar durchdachten Beratungsplan, wobei hier verschiedene Beratungsansätze berücksichtigt werden (z.B.: personenzentrierte, prozessorientierte oder körperorientierte Methoden). Der Beratungsprozess wird unter der Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Ratsuchenden gestaltet, sowie seitens der Psychosozialen Berater fortlaufend evaluiert. 

Beraterinnen im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom erkennen Krisensituationen und wissen, wie sie angemessen darauf reagieren müssen. Bei Bedarf sind sie in der Lage ihre Klienten an spezialisierte Fachpersonen (z.B. Psychiater) weiter zu verweisen.

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Höhere Fachprüfung zum Berater im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom / zur Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die psychosoziale Beratung Ausbildung richtet sich an Berufsleute mit Beratertätigkeiten im psychosozialen Bereich,

  • die sich mit dem eidg. Diplom als Experte / Expertin entsprechend ausweisen und auf dem Arbeitsmarkt professionell positionieren möchten
  • die sich mit dem eidg. Diplom neue attraktive berufliche Perspektiven eröffnen möchten
  • die ihre eigene Identität als Berater/in reflektieren und festigen möchten

Psychosoziale Berater / Psychosoziale Beraterinnen sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Belastbarkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Vertrauenswürdig
  • Kommunikationsfähig
  • Empathisch und einfühlsam
  • Freude am Umgang mit Menschen

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich:

Sie sind zur eidg. Höheren Fachprüfung «Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich» zugelassen, wenn Sie folgende Zulassungsbedingungen erfüllen. 
(Hinweis: Die Voraussetzungen müssen bis zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung / des Prüfungsbeginns erfüllt sein)

  • Abschluss der Tertiärstufe oder gleichwertige Qualifikation

Und

  • Mindestens sechs Jahre Berufspraxis mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext*

Oder

  • (Ohne Tertiärabschluss) Mindestens acht Jahre Berufserfahrung mit Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext

Und

  • Beratungspraxis im psychosozialen Bereich** mit mind. 20 Beratungsprozessen*** mit insgesamt mind. 100 Sitzungen, davon fünf Beratungsprozesse mit mind. fünf Stunden
  • 40 Stunden klientenbezogene Supervision als Supervisandin / Supervisand****
  • 40 Stunden psychosoziale Beratung als Klient/Klientin (Selbsterfahrung)
  • Teilnahme an mind. acht Sitzungen einer einschlägigen Supervisions- und Intervisionsgruppe während mind. zwei Jahren
  • Begleitung von einer Supervisorin oder einem Supervisor in mind. 20 Stunden beratungskompetenzbezogener Supervision während mind. einem Jahr *****

Mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten schriftlich Bescheid, ob sie zur Prüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich zugelassen sind. Im Fall eines ablehnenden Bescheides enthält diese eine Begründung sowie Rechtmittelbelehrung. 

Sie erfüllen (noch) nicht alle Zulassungsbedingungen?
Manche Schulen sind bereit, Sie zu einem Vorbereitungskurs auf Ausbildung psychosoziale Beratung aufzunehmen, auch wenn Sie die Zulassungsbedingungen (noch) nicht erfüllen. Denken Sie aber bitte daran: In diesem Fall sind Sie dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bzw. Prüfungsbeginn erfüllen. 

Kursbesuch ohne Prüfungsabsicht:
Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch für Berater im psychosozialen Bereich auch ohne Prüfungsabsichten möglich. In diesem Fall erhalten Sie nach Abschluss des Kurses in der Regel eine Kursbestätigung und/oder ein schuleigenes Zertifikat. Die Bedingungen für die Zulassung können sich hier von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Wir empfehlen Ihnen für solche angebotsspezifische Fragen, direkt die Schule Ihrer Wahl zu kontaktieren. 

*Mit der «Beratungsfunktion im psychosozialen Kontext» ist eine berufliche Tätigkeit mit wesentlichen Anteilen an sozialen Interaktionen gemeint (beispielsweise beratende, ausbildende, erziehende, führende Tätigkeiten). Diese Beratungserfahrung muss mittels Bestätigung nachgewiesen werden (in der Regel erfolgt die Bestätigung durch die Arbeitgeber, Supervisor/in oder durch einen Selbstständigkeitsnachweis).

** Mit der «Beratungspraxis im psychosozialen Bereich» ist die Praxis in der Beratung von Einzelpersonen, Paaren, Familien und Gruppen gemeint. 

*** Unter dem Begriff «Beratungsprozesse» wird der Gesamtprozess einer Beratung verstanden (d.h. vom Erstkontakt bis zum Abschluss der Beratung). Der Nachweis besteht dabei aus einer anonymisierten Auflistung der durchgeführten Beratungssitzungen inkl. Unterschrift der Kandidaten/Kandidatinnen, die dadurch die Korrektheit der Angaben bestätigen. 

**** Der Begriff «klientenbezogene Supervision» meint dabei eine Supervision, die einen spezifischen Fokus darauf legt, das Handlungsspektrum in Beratungen im psychosozialen Kontext der Supervisanden/-innen zu reflektieren und zu erweitern. Ausserdem soll das Bewusstsein der Supervisanden/-innen über den Beratungsprozess vertieft werden. 

***** Unter einer «beratungskompetenzbezogener Supervision» wird eine Supervision verstanden, die sich auf die Schulung der Beratungskompetenzen fokussiert (Lehranalyse), welche zum Bestehen der Höheren Fachprüfung für Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin vorausgesetzt werden. 

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur psychosoziale Beratung Ausbildung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Grundsätzlich richten sich die Schulen, welche Vorbereitungskurse auf die Höhere Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich anbieten, an die Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung. Die Trägerschaft ist nämlich verantwortlich dafür, dass die Höhere Fachprüfung resp. die Anforderungen für Psychosoziale Berater / Psychosoziale Beraterinnen periodisch überprüft werden. Damit wird dafür gesorgt, dass die vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen auch weiterhin aktuell sind, also den Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt entsprechen. 

In der psychosoziale Beratung Ausbildung werden die entsprechenden fachlichen und personalen Beratungskompetenzen durch eine Kombination aus Theorie, Selbsterfahrung, Supervision und der praktischen Beratungsarbeit erlangt.

Welche (theoretischen) Lerninhalte Teil des Lernstoffes sind bzw. in welcher Tiefe und Breite diese behandelt werden, ist sehr von der jeweiligen Schule abhängig. 

Die Schweizerische Gesellschaft für Beratung (SGfB) führt eine Liste von Bildungsanbietern (sog. «Kollektivmitglieder»), die von der SGfB geprüft und anerkannt sind. In den Antworten finden Sie den Link zur entsprechenden Seite. 

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte der psychosoziale Beratung Ausbildung?

Kosten, Finanzierung und Lohn während der Weiterbildung

Die Schulen legen die Gebühren für die Vorbereitungskurse auf die HFP für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich eigenständig fest. Es kann daher von Schule zu Schule zu Preisunterschieden kommen.

Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft der eidg. Prüfung festgelegt und ist für alle Kandidatinnen und Kandidaten verbindlich.

Generell muss für die sechs- bis acht-semestrige und berufsbegleitende psychosoziale Beratung Ausbildung mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 20'800.– und 34'000.– Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
  • Gebühr für die eidg. Prüfung: Die Höhe der Prüfungsgebühr für die HFP für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich beträgt CHF 3'200.–. Nach bestätigter Zulassung entrichten die Kandidaten und die Kandidatinnen die Prüfungsgebühr.
    Spezialfall: Aktivmitglieder** der SGfB müssen lediglich zwei der insgesamt vier Prüfungsteile absolvieren. Ihre Prüfungsgebühr umfasst deshalb CHF 2'300.–
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Lehrmittel, Schulungsunterlagen und Simulationsprüfungen nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Bitte informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, welche zusätzlichen Kosten Sie zu erwarten haben.
  • Lohn: Die psychosoziale Beratung Ausbildung selbst wird nicht entlohnt. Sie müssen aber dennoch keine grösseren Lohneinbussen befürchten. Durch die berufsbegleitende Konzipierung des Lehrganges Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin können Sie auch während der Ausbildung einer (etwas reduzierten) beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ausserdem: Mit dem eidg. Diplom in den Händen und der Übernahme verantwortungsvollerer Aufgaben/Führungsposition, steigen Ihre Lohnchancen. Die Ausbildung und die dafür aufgewendeten Kosten haben sich so rasch ausbezahlt.  

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

** Alles rund um die Aktivmitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Beratung finden Sie hier.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, zwischen CHF 23'100.– und CHF 36'300.– für Kurs und Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Unterrichtszeiten, Unterrichtsformate und Lernaufwand

  • Dauer: Die Weiterbildung zum Berater im psychosozialen Bereich / zur Beraterin im psychosozialen Bereich ist berufsbegleitend konzipiert und dauert drei bis vier Jahre. 
  • Zeiten: Die Unterrichtszeiten variieren je nach Schule. Am besten, Sie kontaktieren daher die Schule Ihrer Wahl gleich direkt. 
  • Unterrichtsformate: Welche Unterrichtsformen für die psychosoziale Beratung Ausbildung angeboten werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Schule. Dabei ist das Angebot an verschiedenen Unterrichtsformaten seit der Corona-Pandemie stark gewachsen. Nebst dem klassischen Präsenzunterricht sind dies zum Beispiel der Online- und Hybrid-Unterricht sowie das Blended Learning. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren. Wie sich diese Unterrichtsformate genau unterscheiden, erfahren Sie hier
  • Lernaufwand: Dank des berufsbegleitenden Konzepts der Weiterbildung Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts bzw. der Supervisions-Sitzungen sowie Beratungsprozesse und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Wenn nach der Ausschreibung mind. sechs Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, findet die Höhere Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich jährlich statt, ansonsten alle zwei Jahre. Die eidg. Prüfung kann in Deutsch, Französisch und Italienisch absolviert werden. Die Kandidierenden können selbst entscheiden, in welcher Sprache sie sich prüfen lassen möchten.

Mindestens 28 Tage vor Prüfungsbeginn werden die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeboten. Im Aufgebot enthalten ist das Prüfungsprogramm (inkl. Angeben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung als auch erlaubte Hilfsmittel), Verzeichnis der Experten und Expertinnen sowie Beurteilungskriterien aller Prüfungsteile. 

Die Höhere Fachprüfung für Berater im psychosozialen Bereich / Beraterin im psychosozialen Bereich teilt sich in vier Prüfungsteile auf:
Spezialfall: Prüfungskandidaten und Prüfungskandidatinnen, die Aktivmitglied* beim SGfB sind, müssen nur zwei der total vier Prüfungsteile absolvieren. Es sind dies die Prüfungsteile 2 und 3. 

1. Diplomarbeit (schriftlich, vorgängig erstellt)

Die Diplomarbeit im Umfang von 40 – 60 A4-Seiten wird von den Kandidatinnen und Kandidaten vorgängig erstellt. Darin beschreiben sie einen Beratungsprozess im psychosozialen Bereich mit einer Einzelperson, einem Paar oder einer Gruppe. Sie setzen sich kritisch mit der eigenen Beratungspraxis auseinander und berücksichtigen dabei die ihnen zur Verfügung stehenden und angewandten Theorien, Ansätze, Zielen, Methoden und Qualitätssicherung. 

Damit sollen die Kandidatinnen und Kandidaten aufzeigen, dass sie in der Lage sind, einen komplexen Beratungsprozess zu praxisorientiert und eigenständig zu beschreiben, zu reflektieren und zu evaluieren. Die formalen und inhaltlichen Vorgaben der Diplomarbeit sind aus der Wegleitung für Psychosozialer Berater / Psychosoziale Beraterin zu entnehmen. 

2. Beratungskonzept (schriftlich, vorgängig erstellt)

In diesem Prüfungsteil sind die Kandidatinnen und Kandidaten dazu aufgefordert, ein Beratungskonzept im Umfang von 15 – 20 A4-Seiten vorzulegen, das über ihre Beratungstätigkeit Auskunft gibt.  

Darin erläutern Sie ihre Einstellung / Selbstverständnis als Beratungsperson zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel: Menschenbild/Ethische Grundsätze, Beratungsansatz, handlungsleitende Theorien, allgemeine und spezifische Beratungsziele, Beratungsmethoden, Aktenführung, Administration, Marketing etc. 

3. Beratungspraxis (Audio-/Videoaufnahme) (mündlich, 75 Minuten inkl. Audio-/Videoaufnahme)

Im dritten Prüfungsteil müssen die Kandidaten und Kandidaten im Vorfeld eine Audio- oder Videoaufnahme einer Beratungssitzung erstellen und daraus eine oder zwei Sequenzen von insgesamt acht bis zehn Minuten auswählen. Die ausgewählten Beratungssequenzen werden von den Kandidierenden transkribiert, zusätzlich wird die dazu gehörende Falldarstellung im Umfang einer A4-Seite verfasst. Hierzu gehören Informationen zum Klient/zur Klientin, dem Anliegen bzw. der Problemstellung, dem Kontext der Sitzung und dem Ziel der Beratung. 

Die Prüfung durchläuft drei Phasen: Zu Beginn müssen die Kandidierenden den Experten/-innen die Beratungssituation beschreiben und den Beratungsprozess schildern. Hierzu stehen sie den Fragen des Expertengremiums Rede und Antwort. Anschliessend wird die ausgewählte Beratungssequenz gezeigt. Danach beantworten die Kandidatinnen und Kandidaten die Fragen der Experten/Expertinnen.

4. Schlusskolloquium (mündlich, 90 Minuten)

Im Schlusskolloquium stellen die Kandidatinnen und Kandidaten ihr Können unter Beweis, dass sie das eigene Verhalten als Beraterin im psychosozialen Bereich / Berater im psychosozialen Bereich beschreiben, kritisch reflektieren, plausibel und theoriegestützt begründen, realistisch beurteilen, sowie Folgerungen auf die zukünftige berufliche Entwicklung in der psychosozialen Beratung ableiten zu können.

Dafür präsentieren die Kandidierenden ihr Beratungskonzept dem Expertengremium (Dauer: ca. 10 Minuten). Im Anschluss beantworten sie die Fragen der Experten/-innen. 

 

Diplom und Titel

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Beraterin im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom / Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom» zu führen. 

Auf Französisch: «Conseillère dans le domaine psychosocial avec diplôme fédéral / conseiller dans le domaine psychosocial avec diplôme fédéral»

Auf Italienisch: «Consulente in ambito psicosociale con diploma federale»

Auf Englisch (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Empfehlung/Übersetzung und keinen geschützten Titel handelt): «Counsellor, Advanced Federal Diploma of Higher Education»

Ausserdem haben Sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung für Psychosoziale Berater / Psychosoziale Beraterinnen die Möglichkeit erleichtert Aktivmitglied beim SGfB zu werden und so zusätzlich auch den Fachtitel «Berater SGfB / Beraterin SGfB» zu erlangen. 

*Alles rund um die Aktivmitgliedschaft bei der Schweizerischen Gesellschaft für Beratung sowie dem SGfB-Fachtitel finden Sie hier.

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Höhere Fachprüfung zum eidgenössischen Diplom für Berater im psychosozialen Bereich zu bestehen?